Allgemeine Geschäftsbedingungen Zrt. (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Régens Zrt. (AGB)

 

Bitte lesen Sie sorgfältig diese AGB, in denen RÉGENS die Kunden über die allgemeinen Bedingungen des zwischen ihnen geschlossenen Vertrages informiert.

Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, lesen Sie bitte diese AGB zusammen mit Ihrem gesetzlichen Vertreter und geben Sie Ihre Zustimmung nur mit dem Einverständnis Ihres gesetzlichen Vertreters.

DURCH ANKREUZEN VON "ICH HABE DIE AGB GELESEN, VERSTANDEN UND BIN DAMIT EINVERSTANDEN" (ODER, IM FALLE EINES GEDRUCKTEN VERTRAGS, DURCH UNTERSCHREIBEN ALLER SEITEN UND EINREICHEN DER AGB), ERKLÄRT SICH DER KUNDE MIT DIESEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN.

BITTE BEACHTEN SIE, DASS DIESE AGB BEDINGUNGEN IN BEZUG AUF GEWÄHRLEISTUNG, SCHADENSERSATZ UND ÄNDERUNG DIESER AGB ENTHALTEN, DIE SICH VON DEN BESTIMMUNGEN DES UNGARISCHEN ZIVILRECHTS UNTERSCHEIDEN. BITTE LESEN SIE DIESE BEDINGUNGEN SORGFÄLTIG DURCH.

Die Teile, die sich auf die zusätzlichen Rechte des Kunden beziehen, der sich als Verbraucher qualifiziert, sind kursiv geschrieben.

1. Gegenstand der Dienstleistung

1.1. Im Rahmen des vorliegenden Vertrages verpflichtet sich die RÉGENS Zrt. (im Folgenden RÉGENS genannt), eine Dienstleistung zu erbringen, die den Einsatz der Spracherkennungsanwendung Alrite zur Umwandlung des vom Kunden hochgeladenen Audiomaterials in Text oder Transkript beinhaltet. Eine detaillierte Beschreibung der Anwendung finden Sie hier: https://www.regens.com/ai/de/terms-of-use/

RÉGENS kann zur Erbringung der Dienstleistung  Subunternehmer/Beitragszahler einsetzen. Die Dienstleistung kann eine vermittelte Dienstleistung beinhalten.

2. Abschluss des Vertrages

2.1. Der Vertrag kann

  • auf traditionellem Weg (Offline-Bestellung und Bestätigung oder Angebot und Angebotsannahme in Person oder per Post); oder
  • elektronisch (Online-Bestellung und -Bestätigung oder Angebot und Angebotsannahme per E-Mail oder im Internet); oder
  • durch Einzelvertrag

abgeschlossen werden.

Die Bestätigungsnachricht, das vom Kunden angenommene Angebot oder der von den Parteien geschlossene Vertrag müssen angeben, ob die Parteien von den Nutzungsbedingungen der Anwendung abweichen und kundenspezifische Bedingungen angeben. Sofern keine individuellen Bedingungen von den Parteien festgelegt werden, stellen das Angebot und dessen Annahme sowie die Bestellung und die Bestätigungsnachricht zusammen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Vertrag zwischen den Parteien über die Nutzung der Anwendung dar.

2.2. Nach dem Absenden einer Angebotsanfrage erhält der Kunde ein Angebot, das den Preis und andere kundenspezifische Bedingungen enthält. Für Unternehmen enthält das Angebot keine MwSt. Wird das Angebot vom Kunden angenommen, muss es schriftlich bestätigt werden (per Post, elektronisch oder über die Online-Schnittstelle von RÉGENS), zusammen mit der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (durch Unterschrift auf jeder Seite und Übermittlung der AGB oder elektronisch, durch Zustimmung zu den AGB).

Wenn die Bestellung und die Bestätigungsnachricht sowie das Angebot und die Annahme des Angebots übereinstimmen, kommt der Vertrag zustande. Im Falle des Online-Abschlusses oder der elektronischen Übermittlung gilt der Vertrag als elektronischer schriftlicher Vertrag, wenn er von der von der Partei angegebenen (registrierten) offiziellen E-Mail-Adresse abgesendet wird.

Die Angebotsanfrage, das Angebot oder die Bestellung und die Bestätigungsnachricht werden erfasst und gespeichert. Eine weitere Registrierung findet nicht statt. Die Vertragssprache ist Ungarisch, Deutsch oder Englisch.

Sollten während des elektronischen Vertragsschlusses Probleme auftreten, wie z.B. die fehlerhafte Eingabe von Daten, wenden Sie sich bitte direkt an unser Unternehmen unter den am Ende der AGB angegebenen Kontaktdaten.

3. Dienstleistung

3.1. Der Kunde lädt das Audiomaterial (im Folgenden als Probe bezeichnet) auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko bei RÉGENS hoch - oder, im Falle von besonderen Bedürfnissen, schickt es wie im Einzelvertrag festgelegt. Weitere Informationen zur Nutzung der Anwendung finden Sie unter diesem Link: https://alrite.io. Bitte lesen Sie die Nutzungsbedingungen, bevor Sie bestellen oder unser Angebot annehmen.

Die Genauigkeit und Qualität der Transkription wird maßgeblich von der Qualität des Audiomaterials und den Aufnahmebedingungen (wie z. B. der Qualität des Mikrofons) beeinflusst. Unsere Vorversuche haben gezeigt, dass die Genauigkeit der Transkription je nach Aufnahmebedingungen bei etwa 90 % liegt.

Die Régens gAG. als Dienstleister der Anwendung bemüht sich nach besten Kräften, die Richtigkeit der Transkription der hochgeladenen Materialien zu gewährleisten. Der Dienstleister haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden im Zusammenhang mit möglichen Fehlern oder der vollständigen oder teilweisen Beendigung der Dienstleistung, und der Nutzer nutzt die Anwendung auf eigenes Risiko. Die schwedischen und portugiesischen, italienischen und polnisch Spracherkennungsmodelle enthalten die Software, die von Max Bain entwickelt wurde.

3.2. Der Kunde bevollmächtigt RÉGENS, seinem kooperierenden Subunternehmer alle Informationen zu übermitteln und mitzuteilen, die mit der Ausführung der Dienstleistung zusammenhängen und RÉGENS vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden.

3.3. Informationen zum Umgang und zur Speicherung des Audiomaterials sind in der Datenschutzerklärung enthalten (abrufbar hier:  https://www.regens.com/ai/de/information-about-data-processing/).

3.4. Bedingungen für die Erneuerung des Abonnements:

  • Wenn die 1-jährige Abonnementdauer des Kunden noch nicht abgelaufen ist, das Zeitguthaben aber vollständig aufgebraucht ist, kann der Kunde ein beliebiges Paket in Form eines neuen Abonnements mit einer Abonnementdauer von 1 Jahr ab Aktivierung abonnieren.
  • Wenn die 1-Jahres-Abonnementdauer des Kunden noch nicht abgelaufen ist und das Zeitguthaben noch nicht aufgebraucht ist, kann der Kunde ein neues Abonnementpaket zu den folgenden Bedingungen abonnieren:
    • Wenn dasselbe Abonnementpaket wie das aktuelle Abonnement des Kunden gekauft wird, wird das neu erworbene Zeitguthaben zu dem unter dem aktiven Abonnement verfügbaren Zeitguthaben hinzugefügt.
    • Beim Wechsel zu einem höherwertigen Abonnementpaket (von Lite zu Plus für die private Nutzung bzw. von Prime zu Premium oder Professional oder von Premium zu Professional für die geschäftliche Nutzung) muss das verbleibende Zeitguthaben mit der Minutendifferenz zwischen den Gebühren der beiden Abonnementpakete gewichtet werden, und dann wird das gewichtete Zeitguthaben zum Zeitguthaben des neuen Abonnementpakets addiert, um für die im neuen Abonnementpaket verfügbaren Funktionen verwendet zu werden. Die Grundlage für die Berechnung des Entgelts ist die Differenz zwischen den Paketentgelten zum Zeitpunkt der Umstellung. Informationen über die Entgeltdifferenz findet der Kunde bei privat genutzten Paketen auf der Schnittstelle, bei geschäftlich genutzten Paketen durch Anforderung eines Angebots beim Auftragnehmer.
    • Beim Wechsel zu einem niedrigeren Abonnementpaket (von Plus zu Lite für die private Nutzung oder von Professional zu Premium oder Prime oder von Premium zu Prime für die geschäftliche Nutzung) muss das verbleibende Zeitguthaben mit der Minutendifferenz zwischen den Gebühren der beiden Abonnementpakete gewichtet werden, und dann wird das gewichtete Zeitguthaben zum Zeitguthaben des neuen Abonnementpakets addiert, um für die unter dem neuen Abonnementpaket verfügbaren Funktionen verwendet zu werden. Grundlage für die Berechnung der Gebühr ist die Differenz zwischen den Paketgebühren zum Zeitpunkt der Umstellung. Der Kunde kann sich über die Gebührenunterschiede auf der Oberfläche informieren oder im Falle von Paketen zur geschäftlichen Nutzung ein Angebot beim Auftragnehmer anfordern.

3.5. Bei einem Wechsel zur Starter-Version stehen der Zeitraum des aktuellen Abonnements des Kunden und die Funktionen des aktuellen Pakets nicht mehr zur Verfügung (d.h. sie gehen dem Kunden verloren; RÉGENS kann den verbleibenden Zeitraum nicht skalieren und den Betrag für den nicht genutzten Zeitraum nicht erstatten). Der Kunde kann nur die Funktionen und den monatlich erneuerten Zeitrahmen der Starter-Version nutzen.

3.6. Die Dienstleistung darf nicht an eine andere Person weiterverkauft werden, und der Vertrag kann nicht übertragen werden, d. h. individuelle Abonnenten dürfen die Dienstleistung nur für eigene Zwecke nutzen, während Abonnenten einer juristischen Person die Dienstleistung im Rahmen ihrer eigenen Aktivitäten durch die Mitarbeiter der juristischen Person oder vertragliche Mitarbeiter nutzen dürfen. Für jede andere Nutzung oder Nachfrage, kontaktieren Sie uns bitte für ein individuelles Angebot. Privatunternehmer, die die Anwendung zur Unterstützung ihres Geschäfts nutzen möchten, müssen eine Geschäftslizenz erwerben.

4. Allgemeine Bereitstellungsprovisionen und Fristen

4.1. Zu den Fristen gehören nicht Samstage, Sonntage, Feiertage und Liefer- oder Abholtage. Ferner zählen zu den Fristen keine Zeiträume, in denen RÉGENS aufgrund eines Fehlers, einer Unvollständigkeit, einer Beschädigung oder eines anderen Übertragungsfehlers des Audiomaterials nicht mit der Transkription beginnen kann, sofern RÉGENS den Kunden darüber informiert.

4.2. Die Nutzungsgebühr der Anwendung sowie die Bereitstellungsprovision und die Dauer der Transkription sind im angenommenen Angebot oder in der Auftragsbestätigung enthalten. Für den Betrieb der Anwendung ist es erforderlich, dass der Kunde die Gebühr bezahlt und dass diese auf dem Bankkonto von RÉGENS gutgeschrieben wird, es sei denn, die Parteien haben aufgrund individueller Bedürfnisse etwas anderes vereinbart. In diesem Fall vereinbaren die Parteien über die Frist, die Gebühr und den Starttermin der Anwendung im Angebot und dessen Annahme oder im Einzelvertrag.

Die Anwendung kann innerhalb von 2 Werktagen nach Gutschrift der Bereitstellungsprovision auf dem Bankkonto von RÉGENS gestartet und betrieben werden. Der Kunde wird darüber informiert, ab wann die Anwendung genutzt werden kann.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Die Zahlungsweise ist per Banküberweisung oder durch Eingabe einer Kreditkartennummer online (Versandhandel). Die Überweisung muss auf das Bankkonto Nr. 10700079-02430207-51100005, von RÉGENS erfolgen. Im Falle von kundenspezifischen Bedingungen sind die Frist und der mögliche Zeitplan der Zahlung im individuellen Vertrag oder Angebot enthalten. Die allgemeine Zahlungsfrist beträgt 8 Tage.

5.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er im Falle eines Zahlungsverzugs verpflichtet ist, Verzugszinsen zu zahlen, die gemäß dem Gesetz V von 2013 berechnet werden.

5.3. The Customer can settle the subscription fee on the OTP SimplePay interface by secure online credit card payment, through the Customer’s own PayPal account or by transfer.

5.4. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die unten aufgeführten persönlichen Daten des Kunden, die von Régens Zrt. (1117 Budapest, Prielle Kornélia u. 19/D) als Datenverantwortlicher in der Benutzerdatenbank von Alrite (https://alrite.io) gespeichert sind, an OTP Mobil Kft. als Datenverarbeiter übermittelt werden. Der Umfang der vom Inhaber der Datenverarbeitung übermittelten Daten: Name und Email-Adresse.
Die Art und der Zweck der vom Datenverarbeiter durchgeführten Datenverarbeitungstätigkeit ist in den SimplePay Data Management Information unter dem folgenden Link enthalten:
http://simplepay.hu/vasarlo-aff

6. Mangelhafte Leistung, Haftung, Schadensersatz

6.1. Hinsichtlich seiner Verpflichtung zur Bearbeitung von Qualitätsbeanstandungen im Zusammenhang mit einer eventuellen mangelhaften Leistung sowie zur Leistung von Schadenersatz, Korrektur oder Preisminderung verpflichtet sich RÉGENS, sich an das Gesetz V von 2013 zum Bürgerlichen Gesetzbuch zu halten, und zwar wie folgt:
RÉGENS nimmt Beanstandungen innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Abschrift durch den Kunden entgegen.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass, da die Abschrift nicht ganz genau ist und ihre Genauigkeit von der Qualität des Audiomaterials und den Bedingungen der Aufnahme abhängt, der Kunde nicht berechtigt ist, von RÉGENS Schadensersatz für eine fehlerhafte Abschrift zu verlangen.

6.2. RÉGENS ist nicht haftbar

  • für alle Schäden und Aufwendungen, die sich aus unwahren Angaben im Rahmen der Angebotsanfrage oder aus sonstigen Umständen ergeben;
  • wenn der Kunde seine Mitwirkungspflicht nicht oder nicht wie erwartet erfüllt hat;
  • für Verzögerungen und Schäden, die durch materielle oder technische Fehler im Audiomaterial entstehen;
  • für Schäden, die durch fehlerhafte Einsendung der Probe oder durch Verlust, Beschädigung oder Zerstörung während der Einsendung entstehen;
  • für Schäden, die durch rechtsverletzende Inhalte in der Probe entstehen; oder
  • für alle anderen verspäteten Leistungen oder Schäden, die auf ein nicht von RÉGENS zu vertretendes Verhalten zurückzuführen sind.
  • für Schäden, die sich aus der Nutzung der Dienste von Open AI und DeepL ergeben, für die die Anbieter der Dienste von Open AI und DeepL verantwortlich sind, zu denen der Regent nicht beigetragen hat und die er nach dem Stand der Technik nicht vorhersehen oder verhindern konnte.

RÉGENS verpflichtet sich, jeden nachgewiesenen Schaden bis zur Höhe der Bereitstellungsprovision zu ersetzen. Nach Ablauf von sechs Monaten ab dem Erfüllungsdatum können keine Schadensersatzansprüche oder andere Ansprüche aufgrund einer mangelhaften Leistung geltend gemacht werden.

RÉGENS beschränkt seine Haftung für Schäden aufgrund der Tatsache, dass die von ihm angebotene Dienstleistung nicht auf wissenschaftlicher Präzision beruht, sondern auf der Untersuchung einer Probe zu einem bestimmten Zeitpunkt, und dass RÉGENS den Kunden über die Tatsache informiert hat, dass die Qualität des Audiomaterials die Transkription erheblich beeinflusst und dass die Anwendung den Nutzern als kostenlose DEMO zugänglich war, bevor sie live geschaltet wurde.

Der Kunde versteht und akzeptiert, an die oben genannten ungewöhnlichen Bedingungen für Schadenersatz und Reklamationen gebunden zu sein.

7. Vertragsbeendigung

7.1. Der zwischen dem Kunden und RÉGENS unter den oben genannten Bedingungen geschlossene Vertrag wird für einen bestimmten Zeitraum geschlossen, und zwar bis zur Erbringung der im Angebot und dessen Annahme (oder im Einzelvertrag) genannten Leistung/Berücksichtigung. Die Parteien können den Vertrag jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen schriftlich ändern oder kündigen.

7.2. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen, unter Ersatz der nachgewiesenen Kosten und des Schadens von RÉGENS. Wenn jedoch die Anwendung gestartet oder - im Falle eines Einzelvertrags - das Audiomaterial eingereicht wird, hat RÉGENS Anspruch auf die Bereitstellungsprovision, es sei denn, RÉGENS erbringt die Dienstleistung nicht vor Ablauf der vertraglichen Frist und kann sich rechtlich nicht entschuldigen oder verstößt anderweitig schwerwiegend gegen diesen Vertrag.

Wenn der Kunde die Anwendung für einen bestimmten Zeitraum und für eine bestimmte Anzahl von Transkriptionen bestellt hat, ist RÉGENS berechtigt, die Bereitstellungsprovision auch dann zu erhalten, wenn der Kunde die Transkriptionsdienstleistung ganz oder teilweise nicht nutzt.

Mit der Abgabe einer Bestellung, nachdem er das von RÉGENS übermittelte Angebot erhalten und geprüft hat, fordert der Kunde, der als Verbraucher gilt, RÉGENS auf, ihm zuzustimmen und ihn zu ermächtigen, mit der Leistung zu beginnen, bevor das in der Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II. 26.) festgelegte Rücktritts- oder Widerrufsrecht erlischt. RÉGENS teilt dem Kunden mit, dass die Leistung sofort nach Erhalt der Bereitstellungsprovision begonnen wird. Der Kunde, der als Verbraucher gilt, nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass er sein Recht auf einen fristlosen Widerruf innerhalb von 14 Tagen gemäß § 20 der Regierungsverordnung verliert, nachdem die Leistung vollständig erbracht wurde.

7.3. RÉGENS kann den Vertrag kündigen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt oder anderweitig schwerwiegend gegen den Vertrag verstößt. RÉGENS ist nicht verpflichtet, die Anwendung zu starten oder die Transkription zu beginnen, bevor die Bereitstellungsprovision auf seinem Bankkonto gutgeschrieben wurde, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.

8. Geltung und Umfang des Vertrags und Umfang der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten für die Erfüllung von Aufträgen neben dem, was im Auftrag, in der Bestätigungsnachricht (Angebot und dessen Annahme) und in den Einzelverträgen steht, die hier genannten AGB. Wenn die im Einzelvertrag, im individuellen Angebot und dessen Annahme oder in der individuellen Auftrags- und Bestätigungsnachricht enthaltenen Bedingungen von den in diesen AGB enthaltenen Bedingungen abweichen oder diesen widersprechen, gelten für das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und RÉGENS die darin enthaltenen Bedingungen.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind bis auf Widerruf gültig. Wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert werden, informiert RÉGENS den Kunden 30 Tage vor Inkrafttreten der Änderungen. Wenn der Kunde die geänderten Bedingungen nicht akzeptieren möchte, bleiben die vom Kunden akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen während der Laufzeit des Vertrages in Kraft. Wenn der Kunde keine Antwort gibt, gehen die Parteien davon aus, dass der Kunde die Änderung akzeptiert hat.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Die Parteien sind verpflichtet, eng miteinander zusammenzuarbeiten, um die Erfüllung des Vertrages zu gewährleisten und sich gegenseitig unverzüglich über alle Probleme zu informieren, die die Erfüllung behindern, einschränken oder verzögern können. Als schriftliche Information oder Kommunikation im Sinne des Vertrages gelten auch E-Mails, die an die registrierte E-Mail-Adresse des Kunden gesendet/empfangen werden.

9.2. Der Kunde und RÉGENS sind verpflichtet, alle Geschäftsgeheimnisse, die ihnen bei der Vertragserfüllung bekannt werden, sowie alle anderen Daten, Informationen oder Tatsachen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte die Interessen der Parteien oder Dritter schädigen oder gefährden würde, zu wahren. Darüber hinaus haben der Kunde und RÉGENS jedes Verhalten zu unterlassen, das den Ruf der anderen Partei oder eines Dritten schädigt oder schädigen könnte oder das wirtschaftliche Interessen beeinträchtigen könnte.

9.3. Entsteht zwischen den Parteien ein Streit über den abgeschlossenen Vertrag oder die Erfüllung, so bemühen sich die Parteien, diesen gütlich beizulegen. Wenn die Streitigkeit nicht gütlich beigelegt werden kann, vereinbaren die Parteien, dass je nach Wertgrenze das Budapester Gericht des 2. und 3. Bezirks zuständig ist, bzw. im Falle einer anderen Zuständigkeit die in der Zivilprozessordnung Pp enthaltenen allgemeinen Regeln gelten.
Für die in diesem Vertrag nicht geregelten Fragen gilt das ungarische Recht, in erster Linie das Gesetz V. von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch und die geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere das Gesetz CVIII. von 2001 über bestimmte Aspekte der Dienstleistungen des elektronischen Handels.

9.4. RÉGENS hat keinen Verhaltenskodex eingeführt. RÉGENS informiert die Verbraucher darüber, dass sie mit der Behörde im Schlichtungsstellenverfahren zusammenarbeiten, deren Entscheidung das Unternehmen als Empfehlung annimmt.

9.5. Teilnehmer können Beschwerden bei den folgenden Stellen einreichen:

Schlichtungsstelle Budapest
Adresse: 1016 Budapest, Krisztina krt. 99.
Telefon: (1) 488-2131
Fax: (1) 488-2186
Name: Dr György Baranovszky
E-Mail: bekelteto.testulet@bkik.hu

In Angelegenheiten des Verbraucherschutzes:
Budapest XI District Authority
Registrator: Dr. Beatrix Pintér
Adresse: 1113 Budapest, Bocskai út 39-41.
Telefon: +361-8964379
E-Mail: titkarsag@11kh.bfkh.gov.hu

Nach der europäischen Verordnung über die Online-Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten hat der Verbraucher das Recht, eine alternative Online-Streitbeilegungsstelle zu nutzen, die Sie unter dem unten stehenden Link erreichen können:
http://ec.europa.eu/odr

9.6. Unternehmensinformation und Kontaktinformationen:

Firmenname: Régens Zrt.
Handelsregisternummer: Hauptstädtisches Gericht von Budapest, 01-10-044363
Steuernummer: 12485727-2-43
Hauptsitz: 1117 Budapest, Prielle Kornélia u. 19/D
Telefon: +36 1 205 3090
Fax: +36 1 205 3094
E-Mail: support@alrite.io
Website: www.regens.com
Einreichung von Beschwerden, Support: werktags von 9 Uhr bis 16 Uhr support@alrite.io
Informationen zum Hosting-Provider: Magyar Telekom Nyrt. (Hauptsitz: 1097 Budapest, Könyves Kálmán krt. 36.; Handelsregisternummer: 01-10-041928; Steuernummer: 10773381-2-44)

Datum: Budapest, 14/07/2021

Aktualisiert: Budapest, den 05.03.2024